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Hallo Herr Eberspacher,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ich teile voll und ganz Ihre Ansicht, wonach der Peresonalentscheider seiner Verantwortung bewusst sein sollte und seine Entscheidung mit gutem Gewissen treffen muss. Dazu gehören Kenntnisse in den Verfahren der Personalauswahl, der menschlichen Urteilsbildung und ein Mindestmaß an Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Instrumenten der Personalauswahl. Es kommt auch nicht so sehr auf das Verfahren an sich an, sondern darauf, dass ein nachvollziehbares Anforderungsprofil der Stelle die Grundlage des Bewerberinterviews und der Auswahl der Tests darstellt. Wenn dann persönlichkeitsrelevante Verhaltensanforderungen mit Hilfe von Tests abgesichert werden sollen, weil damit durchaus auch verdeckt liegende Eigenschaften des Bewerbers sichtbar gemacht werden können, empfiehlt es sich, solche Verfahren auszuwählen, die diese Merkmale erfassen und nach DIN 33430 überprüft sind. Außerdem gehören der fachkundige Umgang mit den Ergebnissen und deren Interpretation dazu. Ggf. rechnet es sich dabei, fachpsychologische Hilfe hinzu zu ziehen. Auf unser hp finden Sie einige Rezensionen wirtschaftsrelevanter Testverfahren. Gern können Sie mich persönlich kontaktieren.

Ihr

Walter Braun

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